Osteopathie als Kassenleistung
Zurzeit bieten einige Krankenkassen ihren Versicherten im Rahmen ihrer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
- Der Anspruch setzt voraus, dass die osteopathische Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker veranlasst wird. Eine entsprechende formlose Bescheinigung ist vorzulegen (Privatrezept).
- Die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt. Wir sind Mitglied im V.O.D., im Verband der Osteopathen Deutschland e. V..
- Die Ausbildung muss den in Deutschland allgemein anerkannten Ausbildungsrichtlinien entsprechen und insgesamt 1350 Unterrichtsstunden vorweisen. Um in Deutschland eigenständig als Osteopath zu arbeiten, muss zusätzlich zum Befähigungsnachweis (Zertifikat einer erfolgreich bestandenen Osteopathieausbildung) ein medizinischer Berufsabschluss wie Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker vorliegen.
Leistungsumfang
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden zwischen 80 – 90 Prozent des Rechnungsbetrages, meist jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Wieviel Kosten ihre Krankenkasse nun genau übernimmt und ob Osteopathie als Kassenleistung überhaupt von ihrer Kasse angeboten wird, prüfen sie bitte auf der Website ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Abrechnung
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten.
Die Rechnung des Osteopathen bezahlen sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der KK ein.
Die KK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Eine Auflistung welche Krankenkassen zzt. Osteopathie als Kassenleistung
übernehmen, finden sie z. B. hier.