Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es weitere Diagnosen, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Diagnoseliste ergänzt und nun veröffentlicht.
Neu aufgenommene Neuromuskuläre Erkrankung
Neu aufgenommen für die Bereiche Physiotherapie und Ergotherapie, wurden unter anderem weitere neuromuskuläre Erkrankungen aus den Bereichen der Neuropathien, Myopathien und Myasthenie sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen.
Mit der Ergänzung der Diagnoseliste erweitert sich ab 1. Januar 2023 der Kreis der gesetzlich Versicherten, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt gilt – und das von der ersten Verordnung an.
Sind Erkrankungen in der Diagnoseliste des G-BA – einer Anlage der Heilmittel-Richtlinie – aufgeführt, besteht ein langfristiger Heilmittelbedarf. Ein entsprechender Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ist dann nicht erforderlich. Nur alle 12 Wochen ist eine ärztliche medizinische Kontrolle und eine erneute Verordnung nötig.
Verordnung von Heilmitteln
Der G-BA hat die Aufgabe, die Verordnung von Heilmitteln wie Krankengymnastik, Lymphdrainage und Ergotherapie für gesetzlich Krankenversicherte zu regeln. Im Heilmittelkatalog der Richtlinie ist festgelegt, welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen bzw. Krankheitsanzeichen, in welcher Menge und Frequenz verordnet werden können. Zudem sind in Anlage 2 der Richtlinie zahlreiche Diagnosen gelistet, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf anzunehmen ist.
Die erweiterte Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf gibt es bei weiterem Interesse hier bei der Kassenärztlichen Vereinigung.